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   BVerwG, 17.08.1993 - 9 C 8.93   

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https://dejure.org/1993,664
BVerwG, 17.08.1993 - 9 C 8.93 (https://dejure.org/1993,664)
BVerwG, Entscheidung vom 17.08.1993 - 9 C 8.93 (https://dejure.org/1993,664)
BVerwG, Entscheidung vom 17. August 1993 - 9 C 8.93 (https://dejure.org/1993,664)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Anerkennung einer Person als asylberechtigt - Voraussetzungen für die Anerkennung des Asylgrundes der politischen Verfolgung - Gruppenverfolgung von syrisch-orthodoxen Christen in der Türkei - Eingriffe in das religiöse Existenzminimum - Asylberechtigung auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 16 a Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1994, 60
  • DÖV 1994, 661
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 8.91

    Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsmaßnahmen

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1993 - 9 C 8.93
    Bei der Gefahrenprognose für die minderjährigen Kinder eines Asylsuchenden kann die Mit-Anwesenheit der Eltern im Heimatland nicht unterstellt werden, wenn Eltern und Kinder sich tiefgreifend entfremdet haben und auch in Deutschland nicht in Familiengemeinschaft zusammenleben (Bestätigung und Fortführung von BVerwGE 90, 364).

    Er führt aus: Das Berufungsgericht hätte der Gefahrenprognose nicht die Annahme zugrunde legen dürfen, die Kläger zu 2 und 3 würden ohne die Klägerin zu 1 in die Türkei zurückkehren; dies folge aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. September 1992 - BVerwG 9 C 8.91 - (BVerwGE 90, 364).

    Der - hypothetische - Aufenthalt eines sich auf Nachfluchtgründe berufenden Asylbewerbers im Heimatland ist als ein Aufenthalt in Gemeinschaft mit dem Ehegatten bzw. den Eltern zu unterstellen, wenn der Ausländer auch in Deutschland in familiärer Gemeinschaft mit diesen Angehörigen lebt (Urteile vom 8. September 1992 - BVerwG 9 C 8.91 - BVerwGE 90, 364 und vom 17. August 1993 - BVerwG 9 C 7.93 -).

  • BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 46.89

    Übergriffe privater Dritter - Hinnahme des Staates von Übergriffen

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1993 - 9 C 8.93
    In Übereinstimmung damit hat das Bundesverwaltungsgericht es auch in seiner bisherigen Rechtsprechung als Kriterium für die Zurechnung der Entführung syrisch-orthodoxer Frauen durch moslemische Männer an den türkischen Staat bezeichnet, ob der türkische Staat diejenigen Mittel einsetzt, die er "allgemein zur Gefahrenabwehr und Verbrechensbekämpfung bereithält" (Urteil vom 24. Juli 1990 - BVerwG 9 C 46.89 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 130).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1993 - 9 C 8.93
    Eine von privaten Dritten betriebene Verfolgung wird dem Staat dann zugerechnet, wenn dieser dem Betroffenen nicht mit den ihm an sich zur Verfügung stehenden Mitteln Schutz gewährt (BVerfGE 80, 315 ff., 336).
  • BVerwG, 16.08.1993 - 9 C 7.93

    Asylverfahren - Familienasyl - Verfolgung - Gefahrenprognose - Mittelbare

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1993 - 9 C 8.93
    Der - hypothetische - Aufenthalt eines sich auf Nachfluchtgründe berufenden Asylbewerbers im Heimatland ist als ein Aufenthalt in Gemeinschaft mit dem Ehegatten bzw. den Eltern zu unterstellen, wenn der Ausländer auch in Deutschland in familiärer Gemeinschaft mit diesen Angehörigen lebt (Urteile vom 8. September 1992 - BVerwG 9 C 8.91 - BVerwGE 90, 364 und vom 17. August 1993 - BVerwG 9 C 7.93 -).
  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88

    Gläubiger - Religionsfreiheit - Verfolgung - Verletzung der Menschenwürde -

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1993 - 9 C 8.93
    Eingriffe in die Freiheit der religiösen Überzeugung und Betätigung sind Verfolgung im Sinne des Art. 16 a Abs. 1 GG jedoch nur dann, wenn der Betroffene durch diese Maßnahmen als religiös geprägte Persönlichkeit in ähnlich schwerer Weise wie bei Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit oder die physische Freiheit getroffen wird (Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 37.88 - BVerwGE 80, 321 [BVerwG 25.10.1988 - 9 C 37/88]).
  • VGH Hessen, 01.11.1993 - 12 UE 680/93

    Christinnen in der Türkei: Beachtung familiären Zusammenlebens im Rahmen der

    Wie die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. August 1993 (9 C 8.93) deutlich macht, läßt das Bundesverwaltungsgericht Ausnahmen von dem Grundsatz zu, daß bei Familienangehörigen für die Rückkehrprognose ein gemeinsamer Aufenthalt im Herkunftsstaat zu unterstellen ist (ähnlich bereits 08.09.1992 - 9 C 8.92 -, a.a.O.).

    16.08.1993 - 9 C 7.93 -, 17.08.1993 - 9 C 8.93 -) eine asylrechtliche Verantwortlichkeit des türkischen Staats für die alleinstehenden Christinnen im Falle ihrer jetzigen Rückkehr drohende Entführung und für den dieser zwangsläufig nachfolgenden aufgenötigten Übertritt zum Islam nicht verneinen.

    Die asylrechtliche Zuordnung von Drittverfolgungsmaßnahmen kann danach nicht von dem asylrechtlichen Grundtatbestand der Ausgrenzung des Betroffenen aus der staatlichen Friedensordnung gelöst werden, und deshalb müssen insoweit Entscheidungen und Unterlassungen ausländischer Staaten auf dem Gebiete der Wirtschafts- und Sozialpolitik und etwaige dadurch verursachte mißliche Lebensbedingungen der dortigen Bevölkerung außer Betracht bleiben (so BVerwG. 17.08.1993 - 9 C 8.93 -).

  • BVerwG, 01.07.1994 - 9 B 181.94

    Armee eines Staates - Verfolgungsmaßnahmen - Verfolgung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kennzeichnet das Merkmal der "Staatlichkeit" die Verfolgung als diejenige einer organisierten Herrschaftsmacht, vorrangig eines Staates (vgl. Urteile vom 17. August 1993 - BVerwG 9 C 8.93 - DVBl. 1994, 60 und vom 18. Januar 1994 - BVerwG 9 C 48.92 - NVwZ 1994, 497).
  • VG Augsburg, 10.05.2019 - Au 2 K 19.30587

    Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Unabhängig davon kann das Gericht bei ihm schon aufgrund des Alters und auch unter Berücksichtigung der Angaben der Klägerin zu 1. zu ihrem Bemühen, ihn im Glauben zu erziehen eine besondere religiöse Prägung (zu diesem Erfordernis auch bei Kindern vgl. BVerwG, U.v. 17.8.1993 - 9 C 8/93 - juris Rn. 13), die ihn in absehbarer Zeit veranlassen könnte, in verfolgungsträchtiger Weise tätig zu werden, nicht feststellen.
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